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Kaufinformation - Dom 4545

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IHRE IMMOBILIE IN DER SCHWEIZ

Welche Art von Eigentum erwerben Sie beim Kauf einer Hotelsuite oder eines Hotelstudios im Dom 4545?

Hotelstudios und Hotelsuiten gelten in der Schweiz als Stockwerkeigentum.
Mit dem Kauf erwerben Sie das Stockwerkeigentum an Ihrer Einheit sowie die dazugehörigen Gemeinschaftsanteile, wie sie im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft definiert sind. Diese Anteile umfassen alle gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile und Flächen, die für den Betrieb und den Werterhalt des gesamten Hotelkomplexes notwendig sind.

Ihre Interessen als Eigentümer werden durch den Sprecher der Stockwerkeigentümergemeinschaft vertreten, der gemeinsam mit dem Verwalter und einem Repräsentanten der Eigentümergemeinschaft sämtliche organisatorischen und administrativen Belange koordiniert – in enger Abstimmung mit Dorint Hotels & Resorts als Betreiber. Ihre Einheit bleibt integraler Bestandteil des Hotelkomplexes und wird vollständig durch Dorint verpachtet, verwaltet und bewirtschaftet. Auf dieser Grundlage profitieren Sie von einem garantierten Pachtvertrag und einem professionellen Betreiber, der alle operativen Aufgaben übernimmt.

Als Eigentümer erhalten Sie eine Gewinnbeteiligung von 50 % des erwirtschafteten Nettogewinns* – proportional zur Größe Ihrer Einheit und vollständig ohne zusätzliche Betriebs- oder Nebenkosten. Dieses Modell ermöglicht eine sichere und transparente Einkommensstruktur, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung des Hotels.

Als Eigentümer genießen Sie zusätzlich bis zu sechs Wochen Eigennutzung pro Jahr, während Ihre Einheit im restlichen Jahr professionell vermietet wird. So verbinden Sie ein rechtssicheres, nachhaltig renditestarkes Immobilieninvestment mit erstklassigem Ferienkomfort – transparent, betreut und völlig unkompliziert.

* Die Gewinnbeteiligung basiert auf dem aktuellen Berechnungsmodell des Gesamtprojekts. Die Berechnung erfolgt proportional zur Größe der Einheit im Verhältnis zum gesamten Immobilienkomplex. Das vollständige Berechnungsmodell kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

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BESCHRÄNKUNGEN FÜR AUSLÄNDER

Dürfen ausländische Investoren in der Schweiz eine Immobilie erwerben – und welche Regelungen gelten in Saas-Fee?

Ja, ausländische Investoren dürfen in der Schweiz Immobilien erwerben – allerdings unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen. Grundlage dafür sind die Bundesgesetze Lex Koller und Lex Weber, die den Erwerb und die Nutzung durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz regeln.

Für touristische Regionen wie Saas-Fee gelten erleichterte Bestimmungen: Hier können ausländische Käufer Ferienimmobilien oder Hotelstudios zur touristischen Nutzung erwerben. Diese Einheiten dürfen jedoch nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, sondern werden professionell bewirtschaftet und vermietet – etwa im Rahmen eines Hotelbetriebs wie bei dem Dom 4545, operated by Dorint Hotels & Resorts.

Damit bietet Saas-Fee ausländischen Investoren eine rechtssichere Möglichkeit, in die Schweizer Hotellerie zu investieren und gleichzeitig von stabilen Renditen und exklusiven Eigennutzungsrechten zu profitieren.

Was bedeuten die Schweizer Gesetze Lex Koller und Lex Weber für ausländische Investoren?

Die beiden Bundesgesetze Lex Koller und Lex Weber regeln den Erwerb und die Nutzung von Immobilien durch Personen ohne Schweizer Wohnsitz.

Die Lex Koller legt fest, dass ausländische Käufer in der Schweiz nur bestimmte Immobilienarten erwerben dürfen – unter anderem solche, die der touristischen Nutzung dienen. Eine kantonale Bewilligung ist erforderlich. 

Nur bei  Ferienwohnungen ist die Grundstücks- und Wohnfläche begrenzt, und die Gemeinde Saas-Fee kann als touristische Zone Kontingente für den Erwerb durch ausländische Staatsangehörige festlegen. Für Hotelsuiten gelten diese Begrenzungen nicht.

Die Lex Weber hingegen beschränkt den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden, in denen bereits mehr als 20 % des Wohnungsbestands als Zweitwohnungen gelten. Saas-Fee gehört zu den Orten, in denen bewirtschaftete Hotelstudios oder Hotelsuiten wie im Dom 4545, operated by Dorint Hotels & Resorts, erlaubt sind – da sie professionell vermietet werden und somit aktiv zur touristischen Nutzung beitragen.

Für Investoren bedeutet das: Sie können in Saas-Fee rechtssicher und renditestark investieren, ohne gegen die Schweizer Zweitwohnungsregelung zu verstoßen.

Welche Einschränkungen gelten auf regionaler oder lokaler Ebene für Immobilienkäufer in der Schweiz?

Im Kanton Wallis, zu dem Saas-Fee gehört, ist der Immobilienerwerb für ausländische Investoren besonders attraktiv geregelt: Hier dürfen Personen ohne Schweizer Wohnsitz touristische Einheiten wie Hotelstudios oder Hotelsuiten erwerben, sofern diese professionell bewirtschaftet und vermietet werden.

In touristischen Gemeinden wie Saas-Fee ist der Kauf solcher bewirtschafteten Hotelimmobilien ausdrücklich erlaubt – sie tragen zur Förderung des lokalen Tourismus bei und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.

Immobilienkauf im Kanton Wallis (Saas-Fee)

Der Kanton Wallis gehört zu den attraktivsten Regionen der Schweiz für ausländische Investoren. Er vergibt jährlich einen großen Anteil der nationalen Bewilligungen gemäß Lex Koller für den Erwerb von Ferien- und Tourismusimmobilien.

In touristischen Gemeinden wie Saas-Fee ist der Kauf von Hotelstudios und Hotelsuiten zur touristischen Nutzung ausdrücklich erlaubt. Ausländische Investoren dürfen diese Einheiten erwerben, die anschließend professionell bewirtschaftet und vermietet werden. Dadurch entsteht eine rechtssichere und renditestarke Investitionsmöglichkeit im Schweizer Alpenraum.

Dürfen ausländische Investoren mehr als eine Immobilie in der Schweiz besitzen?

Ja. Da Hotelsuiten / Hotelstudios als kommerzielle Liegenschaften geltenkönnen ausländische Käufer mehrere Einheiten erwerben – unabhängig davonob sie bereits eine Ferienwohnung in der Schweiz besitzen. Die Beschränkung auf eine Immobilie betrifft nur klassische Ferienwohnungen, nicht Hotelsuiten. 

Gibt es Beschränkungen für den Weiterverkauf einer Immobilie in der Schweiz?

Nein. Für kommerzielle Liegenschaften wie Hotelsuiten bestehen keine gesetzlichen Weiterverkaufsbeschränkungen. Die im Kanton Wallis geltenden Sperrfristen betreffen ausschließlich klassische Ferienwohnungen, nicht aber hotelbetriebene Einheiten wie jene im Dom 4545. Ein Weiterverkauf ist daher jederzeit möglich.

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KAUFPROZESS UND KOSTEN

Wie läuft der Kaufprozess einer Hotelsuite oder eines Hotelstudios im Dom 4545, operated by Dorint Hotels & Resorts, in Saas-Fee ab?

Es gibt beim Kaufprozess einer Immobilie in der Schweiz von Fall zu Fall Unterschiede, je nachdem, ob Sie eine Neubauimmobilie kaufen, wo Sie genau kaufen und welche Nationalität Sie haben. Der Prozess bleibt jedoch im Großen und Ganzen der gleiche.

Kaufinteresse signalisieren

Der Prozess beginnt mit dem Erstellen eines Angebotes. Dieses Angebot wird von einem Makler erstellt und dieser wird Sie über einen sinnvollen Ausgangspunkt beraten. Es ist üblich, dass Käufer und Verkäufer eine Weile über Eigentum in den Schweizer Alpen verhandeln. Einige Verkäufer zeigen sich dabei bereitwilliger und offener für Angebote als andere.

Reservierung

Nachdem der Preis vereinbart wurde, ist es möglich, dass Sie aufgefordert werden, einen Reservierungsvertrag zu unterzeichnen. Bei Projekten außerhalb des Plans, unabhängig davon ob Neubau oder Renovierung, werden Sie immer gebeten, einen Reservierungsvertrag zu unterzeichnen und eine geringe Anzahlung zu leisten. Aus Kulanz wird dies aber auch bei Wiederverkaufsobjekten immer häufiger. Der Bauträger oder Verkäufer wird den Vertrag gegenzeichnen und die Immobilie wird eine Zeit lang nicht an andere potenzielle Käufer vermarktet, während Sie Ihren Hypothekenantrag vorbereiten und den Kaufprozess beginnen.

Finanzierung sichern

Falls Sie eine Hypothek aufnehmen möchten, empfehlen wir, diese frühzeitig zu prüfen. Schweizer Banken können – abhängig vom Käuferprofil und der Art der Immobilie – eine Finanzierung anbieten. Bei Hotelsuiten wird die Belehnungshöhe individuell beurteilt und kann je nach Bank variieren. 

Da lokale Banken und Bankberater den Immobilienmarkt in Skidestinationsorten wie Saas-Fee besonders gut kennen, ist es empfehlenswert, eine unverbindliche Vorprüfung bei einer Schweizer Bank vorzunehmen. Auf Wunsch stellt Dom4545 den Kontakt zu einer Schweizer Grossbank her, die Finanzierungen für dieses Projekt prüft.

Beauftragung eines Notars

Sobald Sie ein Hypothekenangebot erhalten haben, wird ein Notar beauftragt, der den Verkauf im Auftrag des Käufers sowie Verkäufers verwaltet. In der Regel wird der Notar von der Agentur oder den kooperierenden Agenturen bestellt, die den Verkauf abgewickelt haben. Notare handeln im Sinne beider Parteien unparteiisch und rechnen nach festgelegten Gebühren ab, sodass es sinnvoll ist, sich für den empfohlenen Notar zu entscheiden. Die Makler empfehlen Notare, die in der Vergangenheit bei ihren Käufern am besten abgeschnitten haben.

Ausländer-Kaufgenehmigung

Für den Erwerb einer Hotelsuite im Dom4545 ist keine Kaufbewilligung nach Lex Koller erforderlich, da es sich um eine gewerbliche Liegenschaft (Betriebsstättehandelt. Der Notar sammelt die üblichen Kaufunterlagen und der Vertrag kann direkt verurkundet werdenAnschließend wird der Kaufvertrag dem Grundbuchinspektorat zur Einholung eines Feststellungsentscheids zugestellt, der bestätigtdass das Objekt als Betriebsstätte im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG gilt. Dieser Grundsatzentscheid ist im vorliegenden Fall bereits vorhandendennoch wird für jeden Käufer eine Individualbewilligung eingeholt – ein rein formaler Schritt, der in der Regel 1–3 Wochen dauert

Wichtig ist: Käufer dürfen bereits andere Immobilien in der Schweiz besitzen, dies stellt kein Hindernis dar. Eine Kaufbewilligung benötigen nur Käufer von Ferienwohnungen, nicht jedoch Käufer von Hotelsuiten. Wenn Sie in der Schweiz ansässig sind und einen Schweizer Pass oder eine B/C-Bewilligung besitzenentfällt dieser Schritt ebenfallswodurch sich der Prozess zusätzlich beschleunigen kann. 

Grundbuch und Übergabe

Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet istwird er an das Grundbuchinspektorat geschickt zum Erhalt des Feststellungsentscheids BetriebsstätteSobald der Feststellungsentscheid rechtskräftig istwird der Vertrag dem Grundbuchamt zur Eintragung vorgelegt. 

Mit der Eintragung im Grundbuch ist der Kauf anschließend auch formal abgeschlossen.

Insgesamt dauert der gesamte Prozess – von der Reservierung bis zur Grundbucheintragung – etwa 2 bis 4 Monate. Der Ablauf ist klar strukturiert, vollständig notariell begleitet und für internationale Käufer unkompliziert.

Bitte beachten Sie, dass bei diesen bewirtschafteten Hotelimmobilien keine individuellen Ausbauten oder Sonderwünsche vorgesehen sind. Alle Einheiten werden nach den Qualitätsrichtlinien und Designvorgaben von Dorint Hotels & Resorts realisiert – für einen konsistenten, professionellen und renditestarken Hotelbetrieb.

Wie hoch sind die Anschaffungskosten beim Kauf einer Immobilie in der Schweiz?

Der Käufer übernimmt alle Kaufnebenkosten. Der Verkäufer zahlt nichts. Beim Verkauf Ihrer Immobilie zahlen Sie keine Notargebühren. Die Schweiz – und insbesondere der Kanton Wallis – zählt zu den Ländern mit sehr moderaten Erwerbsnebenkosten im europäischen Vergleich. 

Die gesamten Kaufnebenkosten umfassen Notargebühren, Grundbuchgebühren sowie kantonale und kommunale Steuern und liegen im Wallis typischerweise zwischen 2,5 % und 3,5 % des Kaufpreises. Diese Gebühren werden von den lokalen Behörden und dem Notaren nach klar definierten, gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenskalen erhoben und hängen unter anderem vom Kaufpreis, einer allfälligen Hypothek und der gewählten Eigentumsform (z. B. Stockwerkeigentum) ab. 

Damit gehört der Kanton Wallis zu den kosteneffizientesten Immobilienstandorten des Landes – ein weiterer Pluspunkt für ein Investment wie Dom 4545, operated by Dorint Hotels & Resorts. 

Wie werden Notargebühren und Steuern beim Kauf in der Schweiz berechnet?

Die Notargebühren und Käufersteuern werden in der Schweiz kantonal festgelegt. Sie richten sich nach Faktoren wie Kaufpreis, Hypothek und Objektwert und werden anhand einer offiziellen Gebührenskala berechnet.
Der Notar erstellt vor Vertragsunterzeichnung eine transparente Kostenaufstellung, sodass Käufer jederzeit volle Kostensicherheit haben.

Welche Baugarantien gelten für meine Immobilie in der Schweiz?

Für Neubauobjekte gilt in der Schweiz eine gesetzliche Baugarantie von 5 Jahren für sichtbare Mängel und 10 Jahren für verdeckte Mängel.
Bei Bestands- oder Wiederverkaufsobjekten bestehen in der Regel keine Gewährleistungen mehr.

Brauche ich einen Anwalt für den Kaufprozess?

Nein. In der Schweiz wird der gesamte Kaufvorgang durch einen amtlich bestellten Notar abgewickelt, der neutral für Käufer und Verkäufer handelt.
Alle Zahlungen – einschließlich der Kaution – erfolgen sicher über das Notarkonto. Ein zusätzlicher Anwalt ist daher nicht erforderlich.

Werden Kaufbewilligungen für Ausländer jemals abgelehnt?

Nur in Ausnahmefällen. Die Bewilligung gilt in der Regel als Formsache und wird meist innerhalb weniger Wochen erteilt. Eine Ablehnung erfolgt grundsätzlich nur dannwenn das Objekt nicht den touristischen Bestimmungen entspricht oder die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb nicht erfüllt sind.

Wann erhalte ich den Verkaufserlös, wenn ich meine Immobilie wieder verkaufe?

Beim Verkauf an einen ausländischen Käufer überweist der Notar den Verkaufserlös nach Eintragung im Grundbuch, was in der Regel einige Wochen dauert.
Der Notar behält vorübergehend 5 % des Verkaufspreises ein, um eventuelle ausstehende Steuern zu begleichen.

Wie funktioniert der Kauf nach Baufortschrittsanzeige?

Beim Kauf einer Einheit in Bau oder Planung wird zunächst eine Anzahlung geleistet (ca. CHF 50 000).
Mit Baufortschritt erfolgen Etappenzahlungen, meist 10 % bei Vertragsunterzeichnung, weitere bei Fundament- und Dachfertigstellung.
Die Restzahlung erfolgt bei Schlüsselübergabe.
Bei Finanzierung über eine Bank übernimmt diese in der Regel nach der ersten Anzahlung alle weiteren Bauphasen-Zahlungen direkt.

Wie viel kann ich über eine Schweizer Bank finanzieren? ?

Schweizer Banken finanzieren in der Regel bis zu 70 % des Kaufpreises.
Die Laufzeit beträgt üblicherweise 25 Jahre, und die Kredite sind durch die Immobilie besichert.
Bitte beachten Sie: Bürger der USA und einiger anderer Länder benötigen für Schweizer Finanzierungen oft zusätzliche Unterlagen – wir beraten Sie dazu gerne individuell.

Kann ich den Kaufpreis in einer anderen Währung zahlen?

Der Kaufpreis muss in Schweizer Franken (CHF) beglichen werden.
Für internationale Überweisungen empfiehlt sich die Nutzung eines Devisenmaklers, der oft bessere Wechselkurse als Banken anbietet und bei Bedarf Termingeschäfte absichert – so lassen sich Währungsrisiken minimieren.

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MIETEINNAHMEN UND LAUFENDE KOSTEN

Mieteinnahmen & garantierte Rendite

Mit Ihrer Investition in das Dom 4545 – operated by Dorint Hotels & Resorts profitieren Sie von einer langfristigen, garantierten Verpachtung an Dorint. Der Betreiber übernimmt die vollständige Bewirtschaftung, Vermietung und Verwaltung Ihrer Einheit – auf Basis eines vertraglich gesicherten Pachtmodells.

Als Eigentümer erhalten Sie eine Gewinnbeteiligung von 50 % des erwirtschafteten Nettogewinns*, proportional zur Größe Ihrer Einheit und vollständig ohne zusätzliche Betriebs- oder Nebenkosten. Dorint trägt sämtliche Aufwendungen für Betrieb, Instandhaltung, Verwaltung und Leerstand.

Für Sie bedeutet das: planbare Erträge, ein sicheres und professionell geführtes Investitionsmodell sowie die Sicherheit einer etablierten internationalen Hotelmarke – kombiniert mit bis zu sechs Wochen Eigennutzung pro Jahr in Ihrer eigenen Einheit.

* Die Gewinnbeteiligung basiert auf dem aktuellen Berechnungsmodell des Gesamtprojekts. Die Berechnung erfolgt proportional zur Größe der Einheit im Verhältnis zum gesamten Immobilienkomplex. Das vollständige Berechnungsmodell kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Wie werden Mieteinnahmen in der Schweiz besteuert?

Mieteinnahmen unterliegen in der Schweiz einer Einkommenssteuer von rund 20 % auf den tatsächlichen Nettoertrag (nach Abzug von Hypothekenzinsen und Ausgaben).
Dank bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zahlen internationale Investoren keine Steuern doppelt – das Einkommen wird in der Schweiz erfasst und kann im Heimatland angerechnet werden.

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MIETVERPFLICHTUNGEN

Bin ich verpflichtet, meine Immobilie zu vermieten, wenn ich sie nicht nutze?

Bei bewirtschafteten Hotelprojekten ist die Vermietung Teil des Gesamtkonzepts, da die Immobilie in den Hotelbetrieb integriert ist.
Eigentümer genießen in der Regel mehrere Wochen Eigennutzung pro Jahr, während die Hotelsuite oder das Hotelstudio in der restlichen Zeit professionell vermietet wird.
Diese Struktur gewährleistet hohe Auslastung, regelmäßige Erträge und entspricht den Vorgaben der Lex Weber zur touristischen Nutzung. Ein kleiner Teil der Einheiten hat nach 25 Jahren das Recht, nicht mehr touristisch genutzt zu werden.
Ihr Makler hilft Ihnen gerne weiter und informiert Sie, um welche Einheiten es sich dabei handelt.

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INVESTITION UND VERKAUF

Sind Immobilien in der Schweiz eine sichere Investition?

Ja. Schweizer Immobilien gelten als besonders wertstabil – vor allem in etablierten Tourismusregionen wie Saas-Fee.
Da der Neubau von Zweitwohnungen streng begrenzt ist, bleibt das Angebot dauerhaft knapp, was langfristig stabile oder steigende Werte sichert.
Ein zusätzlicher Vorteil für internationale Investoren ist der starke Schweizer Franken, der zu den sichersten Währungen der Welt zählt.

Welche Steuern fallen beim Weiterverkauf einer Immobilie an?

Beim Verkauf einer Immobilie fällt im jeweiligen Kanton eine Kapitalertragssteuer auf die Wertsteigerung an.
Im Kanton Wallis beträgt der Satz zu Beginn bis zu 30 % (bei Verkauf innerhalb eines Jahres), sinkt aber mit jedem Besitzjahr – nach 10 Jahren auf etwa 9 %, nach 25 Jahren auf rund 1 %.

Von der Steuer abgezogen werden dürfen:

  • Notar- und Maklergebühren
  • Renovierungs- oder Sanierungskosten
  • Anschaffungs- und Veräußerungskosten

Durch Doppelbesteuerungsabkommen mit den meisten Ländern wird verhindert, dass Sie dieselbe Steuer im Ausland erneut zahlen müssen.

Wie funktioniert die Vererbung von Immobilien in der Schweiz?

Zur Absicherung empfiehlt sich ein Kodizill (Ergänzung zu Ihrem Testament) oder ein separates Schweizer Testamentbeim Notar.
Die Erbschaftssteuer ist kantonal geregelt und in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern sehr niedrig.

Im Kanton Wallis, in dem Saas-Fee liegt, fällt keine Erbschaftssteuer in direkter Familienlinie an (z. B. zwischen Eltern und Kindern).
Dadurch lässt sich eine Immobilie unkompliziert weitervererben – besonders vorteilhaft, wenn sie auf mehrere Familienmitglieder registriert ist.

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ALS UNTERNEHMEN KAUFEN

Kann ich eine Immobilie in der Schweiz im Namen eines Unternehmens kaufen?

In der Regel müssen ausländische Käufer Immobilien in der Schweiz im eigenen Namen erwerben.

Für Tourismus-Resorts wie Saas-Fee gilt: Der Kauf erfolgt persönlich, kann aber auf mehrere Eigentümer aufgeteilt werden – zum Beispiel innerhalb der Familie.

Diese Struktur ist ideal für Nachlassplanung oder gemeinsame Investments, da mehrere Personen (z. B. Kinder oder Ehepartner) direkt im Eigentum eingetragen werden können.

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AUFENTHALT IN DER SCHWEIZ UND SCHWEIZER WOHNSITZ

Wie lange darf ich mich als Immobilienbesitzer in der Schweiz aufhalten?

Der Besitz einer Immobilie in der Schweiz berechtigt nicht automatisch zu einem längeren Aufenthalt.
Für Bürger aus Schengen-Staaten (EU/EFTA) gilt: Sie dürfen sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in der Schweiz aufhalten.

Auch Bürger aus Großbritannien und Nordirland können seit dem Brexit bis zu 90 Tage visumfrei zu touristischen Zwecken einreisen.
Für andere Länder („Drittstaaten“) hängt die Visumpflicht von der jeweiligen Staatsangehörigkeit ab. Eine aktuelle Übersicht finden Sie auf den offiziellen Seiten des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Kann ich länger in der Schweiz bleiben, wenn ich dort eine Immobilie besitze?

Nein. Der Besitz einer Immobilie allein verleiht kein automatisches Aufenthaltsrecht.
Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben oder dort arbeiten möchte, benötigt eine kantonale Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den örtlichen Migrationsämtern ausgestellt.

Es gibt verschiedene Bewilligungstypen:

  • Kurzaufenthaltsbewilligung (L) – für Aufenthalte bis 1 Jahr
  • Aufenthaltsbewilligung (B) – befristet, mit oder ohne Arbeitsrecht
  • Niederlassungsbewilligung (C) – unbefristet, nach längerem Aufenthalt

Kann ich in der Schweiz wohnhaft werden oder arbeiten?

Für EU-/EFTA-Bürger ist der Weg zur Aufenthaltsgenehmigung vergleichsweise einfach.
Eine B-Bewilligung erlaubt den Wohnsitz, während die Arbeitsbewilligung zusätzlich eine Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Nicht-EU-Bürger können eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung beantragen, wenn sie entweder einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen haben oder ein eigenes Geschäft gründen, das Arbeitsplätze schafft und ein Einkommen von mindestens CHF 50 000 pro Jahr generiert.

Mit einer Aufenthaltsbewilligung können Sie auch Immobilien erwerben, die für ausländische Käufer sonst nicht zugänglich wären.

Kann ich im Ruhestand in der Schweiz leben und dort eine Aufenthaltsbewilligung erhalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.
Personen ab 50 Jahren können eine B-Bewilligung für Pensionierte erhalten, wenn sie:

  • ausreichende finanzielle Mittel für ihren Lebensunterhalt nachweisen,
  • eine private Schweizer Krankenversicherung abschließen (ca. CHF 120/Monat), und
  • bereit sind, in der Schweiz Steuern zu zahlen.

Diese Steuerregelung wird als „taxe à forfait“ bezeichnet – ein pauschaler Fünfjahresvertrag, der individuell mit dem örtlichen Finanzamt vereinbart wird.

Für EU-/EFTA-Bürger gilt: Die Aufenthaltsbewilligung ist fünf Jahre gültig und wird automatisch verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Für Nicht-EU-Bürger entscheidet die Behörde im Einzelfall.
In der Regel sind erforderlich:

  • Erreichen des Rentenalters (ab ca. 60 Jahren)
  • Nachweis, dass keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für ein selbstständiges Leben in der Schweiz
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QUADRATMETERBERECHNUNGEN

Wie werden Quadratmeter bei Schweizer Immobilien berechnet?

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Gesetz zur Flächenberechnung. Daher unterscheiden sich die Methoden je nach Kanton.

  • Im Kanton Wallis (z. B. in Saas-Fee) wird meist die Bruttogeschossfläche (BGF) verwendet. Sie umfasst alle Räume sowie die Flächen der tragenden und nicht tragenden Wände und Fassaden.

Diese Unterschiede erklären, warum Quadratmeterangaben in Schweizer Immobilienexposés leicht variieren können. Wichtig ist daher immer, welche Berechnungsmethode in den offiziellen Unterlagen des Projekts verwendet wird.

Für weiterführende Informationen zur Bauweise, Ausstattung und Ausführung des Projekts verweisen wir auf den Baubeschrieb. Dort finden Sie alle relevanten technischen und inhaltlichen Details übersichtlich zusammengefasst.

Kaufinformation

Wie ist die Zusammenarbeit mit Dorint Hotels & Resorts geregelt?

Dom 4545 wird in Zusammenarbeit mit Dorint Hotels & Resorts betrieben.
Dorint übernimmt den professionellen Hotelbetrieb und das operative Management des Projekts.


01

Können Eigentümer:innen Hotelbereiche wie Spa-, Fitness- und Wellness nutzen?

Ja.
Eigentümer:innen können die Hotelbereiche gemäß den geltenden Hotelbetriebs- und Nutzungsregeln für Gäste und Eigentümer:innen nutzen.


02

Können Eigentümer:innen ihre Hotelstudios und Hotelsuites selbst nutzen?

Ja.
Eigentümer: innen können ihr eigenes Hotelstudio oder ihre eigene Hotelsuite bis zu 6 Wochen pro Jahr selbst nutzen.


03

Gibt es feste Zeiträume für die 6 Wochen zur persönlichen Nutzung?

Für die 6 Wochen Eigennutzung gibt es keine festgelegten Zeiträume. Die genaue Terminabstimmung erfolgt direkt in Abstimmung mit dem Hotel.
Da mehrere Hotelstudios zur Verfügung stehen, stehen Eigentümern auch während der Hochsaison entsprechende Nutzungskontingente zur Verfügung.


04

Ist eine kostenlose Nutzung von Hotelzimmern über die eigene Einheit hinaus möglich?

Nein.
Eine zusätzliche oder kostenlose Nutzung anderer Hotelzimmer oder Einheiten ist nicht vorgesehen, da dies aus vertraglicher und operativer Sicht nicht umsetzbar wäre.


05

Warum ist die Zusammenarbeit mit Dorint ein Vorteil für Investor:innen?

Die Zusammenarbeit mit Dorint Hotels & Resorts bietet:

Vollständig entlastete, passive Kapitalanlage

Investor:innen tragen ganzjährig keine operativen Kosten wie Betriebs-, Service-, Renovierungs- oder Instandhaltungskosten. Der gesamte Hotelbetrieb wird vom Betreiber übernommen.

Professioneller Hotelbetrieb und Werterhalt

Dorint übernimmt sämtliche Aufgaben rund um Betrieb, Verwaltung und laufende Instandhaltung des Objekts und trägt damit aktiv zur langfristigen Wertstabilität der Immobilie bei – in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft.

Klare Betreiberstruktur statt Eigenaufwand

Vermarktung, Organisation und operative Steuerung erfolgen zentral über den Hotelbetreiber. Ein eigener administrativer oder operativer Aufwand für Investor:innen entfällt vollständig.

Planungssicherheit durch strukturierte Betreiberlösung

Die gewählte Pachtstruktur schafft Transparenz, Stabilität und eine klar definierte Rollenverteilung zwischen Eigentum und Betrieb.


06

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Begrenzte Verfügbarkeit.
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